AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen




1. Preise

Die Preise verstehen sich ohne Verbindlichkeit in Euro ab Werk / ab Lager. Angebote gelten vorbehaltlich endgültigen Vertragsabschlusses. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Veränderung der Materialgestaltungskosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen.

 

2. Lieferungsmöglichkeiten

Sämtliche Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt und Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstillegung, Betriebsstörungen, Containermangel im Seehafen, Schwierigkeiten bei den Brucharbeiten sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle entbinden uns von den eingegangenen Lieferungsverpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages. Selbstverständlich werden die Lieferzeiten, soweit nur irgend möglich, pünktlich eingehalten: indessen bemerken wir ausdrücklich, dass wir Ansprüche wegen verspäteter Lieferung grundsätzlich ablehnen. Aus einer verspäteten Lieferung kann nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden. Wir sind zu Teillieferungen innerhalb der Lieferfrist berechtigt. Wir sind berechtigt, im Falle ungerechtfertigter Annahmeverweigerung durch den Käufer, Zahlung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages sowie Ersatz weiter Schäden zu verlangen. Gleiches gilt auch für Nichtabholung der Ware zum vereinbarten Termin in unserem Betrieb.

 

3. Versand

Der Versand geschieht ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen. Das Gleiche gilt auch bei Übernahme von Franko-Lieferungen, insbesondere ist das Bruchrisiko nicht mit eingeschlossen. Bei Anlieferung mittels LKW ist Protokoll aufzunehmen, in welchem der Umfang der Beschädigung genau zu Bezeichnen ist. Dieses Protokoll ist vom Fahrer zu unterzeichnen. Maßgebend für etwaige Entschädigung sind die Bedingungen unserer Versicherungsgesellschaft.

 

4. Muster, Farbe, Materialbeschaffenheit usw.

Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen eines Steines. Handmuster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteines in sich vereinigen. Besonderheiten beim Schiefer: der Schiefer ist verpackt in Verschlägen und ist stehend, senkrecht zu verladen. Bei Selbstabholung ist ebenfalls darauf zu achten, dass die Verschläge mit den Platten nur senkrecht, stehend verladen werden. Verladen gilt als übernommen. Aufgrund der von Hand gespaltenen Platten entstehen zum Teil erhebliche Stärkenunterschiede, die aus den natürlich gegebenen Lagern heraus entstehen und nicht als Reklamationsgrund geltend gemacht werden können. Es wird selbstverständlich seitens des Lieferanten darauf geachtet, so gut wie möglich zu spalten. Bei Fertigarbeiten und Bodenplatten ist eine hundertprozentige Rechtwinkeligkeit nicht gegeben.

 

5. Beanstandungen

Beanstandungen finden nur Berücksichtigung, wenn sie innerhalb 4 Tage nach Empfang der Ware vorgebracht werden. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen am Fälligkeitstag in vereinbarter Weise zahlbar; der Besteller hat seine ihm wegen angeblicher Mängel zustehender Rechte gesondert geltend zu machen. Auch im Falle einer berechtigten Beanstandung sind Ansprüche wegen ausgefallener Löhne, entgangenen Gewinnes, Schadenersatz oder dergleichen ausgeschlossen. Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen. Sollte beanstandete Ware nach Vereinbarung von uns zurückgenommen werden, so ist diese in verladebereiter Verpackung zur Verfügung zu stellen und kostenlos auf LKW zu verladen. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen und/oder der Verarbeitung stattzufinden; Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden.

 

6. Zahlung

Bei Vorauszahlung oder Bezahlung der Ware bei Verladung gewähren wir 3% Skonto. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum vergüten wir 2% Skonto, nach 30 Tagen rein netto nach Rechnungsdatum. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverspätung Verzugszinsen in Höhe von 8 Punkten über dem Basiszinssatz, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schäden, in Rechnung zu stellen. Vor Zahlung fälliger Beträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so kann der Verkäufer für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen aus allen Abschlüssen Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer fälligen und noch fällig werdenden Forderungen unser Eigentum. Verkauft der Käufer die Ware an Dritte, so tritt er uns im Voraus alle Rechte aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab. Diese Abtretung wird von uns bereits jetzt anerkannt. Der Eigentumsvorbehalt beleibt bei Zahlung in Wechseln oder Schecks bis zu deren vollständigen Einlösung bestehen. Bei Weiterverkauf ist der Käufer verpflichtet, auf unser Verlangen, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und uns den Nachweis hierüber zu erbringen. Übersteigt die Forderung um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, dem Käufer den überschießenden Betrag seiner Forderung auf Verlangen frei zu geben. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die uns zustehenden Forderungen anzuzeigen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß vorstehender Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen wird und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

 

8. Widerrufsrecht

Zuschnittware oder Artikel, die von uns nicht lagermäßig geführt werden, das heißt, Artikel, die wir speziell für Sie fertigen oder fertigen lassen, bzw. auf Wunsch für Sie bei unseren Zulieferern bestellen, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Rechte und Verbindlichkeiten ist Kevelaer. Gerichtsstand ist Kleve.

 

10. Allgemeines

Die auf sämtlichem Schriftverkehr des Bestellers angegebenen anderslautenden Bedingungen und Vorschriften haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich angenommen sind. Alle mündlichen und fernmündlichen Erklärungen sowie alle Erklärungen unserer Vertreter und die von diesen getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere bisherigen Vertrags- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

 

11. Schlussbestimmung (Salvatorische Klausel)

Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Falls eine der Bestimmungen dieser Bedingungen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.